Runter mit den Energiekosten!

Jeder hat sie, keiner will sie!

Die Energiekosten.

Jeder in unseren Breiten hat sie am Hals - die Energiekosten. Sprich die kosten für Gas, Strom, Heizung, Benzin usw.

Was aber kann man dagegen unternehmen?

Nun ja es wird immer sehr gerne von Energie einsparen gesprochen, also Auto mit geringem
Verbrauch, moderne Heizungsanlage, witterungsgeführter Regelung für die Heizung,
Wärmedämmung, elektrische Geräte nicht im Standby lassen usw. Das ist soweit auch alles
richtig und auch gut und schön. Das sind alles Wirkungsvolle Massnahmen. Und sollten nach
Möglichkeit auch beherzigt werden, denn es senkt auch die Schadstoffemissionen.

Aber was viele nicht wissen ist das sie zuviel für ihren Strom bzw. (Flüssig-)Gas bezahlen!

Deshalb möchte ich sie hier auf zwei Dinge aufmerksam machen:

Zum einen sie können, wenn in ihrer Region möglich, ihren Strom- und / oder Gasanbieter wechseln!

Hierzu empfehle ich ihnen die Internetseite von Verivox. Auf Verivox können sie ihre Tarif
vergleichen und auch den Anbieter wechseln. Der neue Anbieter übernimmt für gewöhnlich
den Wechsel direkt für sie. Nähres lesen sie bitte direkt auf Verivox nach.

Aber Vorsicht! Lesen sie die Tarifbestimmungen des neuen Anbieters genau durch!
Sonst kann es sein das der neue Tarif teurer wird als der alte.

Die zweite Möglichkeit um ihre Energiekosten zu senken ist der
Unbilligkeitseinwand nach §315 BGB:

Wie funktioniert das? Um sicher zustellen das sie hier keine böse Überraschung erleben
sind einige Dinge zu klären. Da ich selbst kein Anwalt oder Profi auf diesem Gebiet bin lege
ich ihnen eine Beratung und auch die Mitgliedschaft im
Bund der Energieverbraucher ans Herz.

Der Bund der Energieverbraucher kann sie umfassend beraten.

 

 

 

Vorteile durch den Bund der Energieverbraucher:

Der Fall des Unbilligkeitseinwandes, sollten sie sich wirklich zu diesem Einwand
entschliessen, können sie auf die Unterstützung des
Bundes der Energieverbraucher
zählen.

Denn ihr Energieversorger wird versuchen sie einzuschüchtern und dann werden sie den Rat
eines Profis zu schätzen wissen. Schicken sie dann einfach die Korrespondenz ihres
Energieversorgers an den Bund der Energieverbraucher (vorzugsweise Fax oder Email das
geht am schnellsten) und sie erhalten eine entsprechende Grundlage für ihre Argumentation.

Ich möchte hierzu noch anmerken das ich selbst Mitglied bin und einen
Unbilligkeitseinwand getätigt habe. Mein Energieversorger hat jetzt zum
10.09.2007 Klage erhoben. Nach einreichen der Unterlagen hat der
Bund der Energieverbraucher eine Übernahme der Prozesskosten aus dem
Prozesskostenfond zugesagt.

Die Energiedepesche, eine Broschüre die 4 mal im Jahr kostenlos an Mitglieder versendet
wird. Sie enthählt aktuelle Daten und Fakten ebenso wie ergangene Gerichtsurteile auf dem
Energiesektor. Auch sind Energiespartipps enthalten.

Rabatt beim Energiespar-Basar. Auf dieser Seite erhalten sie Produkte zum Energiesparen,
egal ob Warmwasser, Heizung oder Strom.

Der Prozesskostenfond, bezahlt man zusätzlich in diesen Fond ein, hat man jeweils 1 Jahr
lang Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten falls der Energieversorger klagt, wenn sie
einen Unbilligkeitseinwand getätigt haben. Die Vorraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein
(z.B. genug Geld im Fond), näheres erfahren sie beim Bund der Energieverbraucher.

Vertretung der Interessen der Mitglieder z.B. bei der europäischen Gemeinschaft, was sich
langfristig mit auf die Energiepreise auswirkt.

1 mal im Jahr eine kostenlose Beratung durch einen ausgesuchten Anwalt des
Bundes der Energieverbraucher. Nähres hierzu bitte auf der Homepage nachlesen.

Der Mitgliedsbeitrag ist von der Steuer absetzbar.